Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

ADKA-Veranstaltungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

1. Geltung der Teilnahmebedingungen und der Haus- und Benutzungsordnung für das Veranstaltungsgelände

Die Teilnahmebedingungen gelten für den Besuch und Aufenthalt im Rahmen der von der Avoxa - Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH unter der Schirmherrschaft der ADKA durchgeführten Veranstaltungen. Die Teilnahmebedingungen gelten in sämtlichen Bereichen des Veranstaltungsgeländes, soweit sie für die Dauer der Veranstaltung genutzt werden, d. h. unter anderem für den Vortragsbereich, den Ein- und Ausgangsbereich zum Gelände, das Freigelände sowie für sämtliche Gebäude und Grundstücksflächen, die der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH vorübergehend im Zuge der Ausrichtung der Veranstaltung überlassen worden sind. Sie gelten für alle Personen, die das Veranstaltungsgelände im vorgenannten Sinne betreten oder sich dort aufhalten, berechtigt oder unberechtigt.

2. Schirmherrin

ADKA

3. Veranstalter / Vertragspartner

Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt)
Carl-Mannich-Straße 26
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 928 - 0
E-Mail: teilnehmer@adka-kongress.de
Internet: www.avoxa.de

4. Teilnehmer

Der Zugang zur Veranstaltung ist natürlichen Personen folgender Berufsgruppen vorbehalten: Apotheker, Apothekenleiter, Ärzte, Pharmazieingenieure, PTA, Pharmaziestudierende, Pharmazeuten im Praktikum, Angehörige anderer akademischer Heilberufe, Healthcare-Professionals, ferner Mitarbeitern und Vertretern teilnehmender Partner und Sponsoren wie vom Veranstalter eingeladene Personen.

Ungeachtet dessen hat jede natürliche Person die sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhält, sei es aufgrund eines Vertrages mit dem Veranstalter – Aussteller, Mitaussteller, Partner, Besucher –, als Dienst- oder Werkleister des Veranstalters oder eines Ausstellers/Mitausstellers oder aufgrund eines vom Veranstalter gewährten Zutrittsrechts (Presse, Politik etc.), die vorliegenden Teilnahmebedingungen zu achten.

5. Hausrecht

Der Veranstalter übt, gegebenenfalls gemeinsam mit oder durch Dritte, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und ist berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen. Er kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.

6. Anwendung Schutz- und Hygienekonzept

Die Veranstaltung wird während des Veranstaltungszeitraumes unter strikter Anwendung der jeweils aktuellen gültigen gesetzlichen Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention stattfinden.

7. Zugangseinschränkung, Kontrollen

Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung einschränkend zu regeln, z. B. die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren. Das Veranstaltungsgelände und sonstigen Veranstaltungsbereiche dürfen nur mit einem gültigen Eintrittsausweis unter Vorlage des in Ziffer 7 beschriebenen Nachweise betreten werden. Der Eintrittsausweis ist ständig bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Abweichende Zutrittsregelungen – insbesondere für Aussteller und im Bereich des Veranstaltungsgeländes tätige Unternehmen – bleiben hiervon unberührt.

Personen, die ohne gültigen Eintrittsausweis angetroffen werden, die ein sonstiges Zutrittsrecht nicht nachweisen können, die eine Kontrolle verweigern oder sich in sonstiger Weise unberechtigt auf dem für die Durchführung der Veranstaltung genutzten Gelände aufhalten, haben die Veranstaltung unverzüglich zu verlassen.

8. Haftungsausschluss

Der Veranstalter hafte nur für Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, dessen Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.

Bei leichter Fahrlässigkeit und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden.

Unabhängig von einem Verschulden bleibt die Haftung des Veranstalters bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Veranstalters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Alle eintretenden Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter und dem Veranstaltungsdienstleister, sowie bei strafbaren Handlungen der Polizei, zu melden und schriftlich anzuzeigen.

Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für mitgeführte Gegenstände/-güter und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen dieser Gegenstände aus. Der Haftungsausschluss erfährt durch die Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung.

Der Aussteller haftet auch für Schäden Dritter, die beim Tätigwerden für den Aussteller entstehen, soweit der Dritte dem Aussteller oder Veranstalter hierfür haftbar ist.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalspflichten.

9. Verbotenes, unsittliches, störendes Verhalten etc.

Nicht gestattet ist jegliches Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung, den Zutritt oder den Auf- und Abbau der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die Interessen der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH, der Deutschen Apothekerschaft oder anderer Besucher und/oder Aussteller zu verstoßen, insbesondere- soweit nicht eine schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorliegt:

  • - jede nicht ausdrücklich schriftlich zugelassene gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit während der Veranstaltung – insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich;
  • - jedwede werbliche Tätigkeit, wie beispielsweise das Verteilen, Kenntlichmachen von Werbung jeder Art – beispielsweise auch an Kleidung, am Körper oder mitgeführten Gegenständen- oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften, das Anbringen von Aufklebern aller Art auch auf Gebäudeteilen oder sonstigen Werbeträgern, die werbliche Ansprache/Anrede anderer Besucher oder Aussteller, etc.;
  • - das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Publikationen im Wege von Postwurfsendungen oder in vergleichbarer Weise von der Deutschen Post AG oder ähnlichen Unternehmen und Einrichtungen auf der Veranstaltung verteilt werden;
  • - das Mitführen von Waffen und sonstigen verbotenen Gegenständen oder meldepflichtigen Gegenständen/Gefahrstoffen etc.;
  • - das Verbreiten von rassistischen, pornografischen oder gegen die guten Sitten verstoßender Inhalte;
  • - das Verbreiten von Inhalten oder von Boykottaufrufen, die gegen wesentliche Interessen des Veranstalters, der Messe Nürnberg, der Deutschen Apothekerschaft, deren Verbänden oder Kammern oder das Standesrecht des Apothekers in der BRD verstößt.
10. Fotografieren, Filmen, Herstellen von Ton- und Videoaufnahmen, Zeichnen, Malen

Das Fotografieren, Filmen, Anfertigen/Herstellen von Ton- und Videoaufnahmen, Zeichnen, Malen usw. bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters und – soweit es um Vortragsbereiche, Ausstellungsstände oder Produkte der Aussteller oder sonstiger Dritte oder um Personen geht – der vorherigen schriftlichen Genehmigung des jeweils betroffenen Rechtsinhabers. Der Veranstalter ist berechtigt, hierzu weitergehende Regelungen aufzustellen oder diese im Einzelfall einzuschränken.

Eine Ausnahme von diesem Verbot kann nur dann gemacht werden, wenn die betroffenen Personen schriftlich ihre Einwilligung erklären oder eine gerichtliche Verfügung vorgelegt wird, die die Einwilligung der betroffenen Personen ersetzt.

Ferner gilt das Verbot nicht für Presseorgane und Fernsehanstalten, die im Hallen- und Freigeländebereich im Rahmen ihrer allgemeinen Berichterstattung tätig werden.

11. Zustimmung zu Foto-, Film- sowie Ton- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung werden durch die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH oder von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH beauftragte Unternehmen oder Personen Fotografien und Film-/Videoaufnahmen zur Bewerbung der Veranstaltung und für die weitere Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH angefertigt. Die Fotos und Film-/Videoaufnahmen können sowohl auf den Internetseiten als auch im Rahmen von Druckerzeugnissen und weiteren Werbemedien von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH veröffentlicht werden.

Alle Personen, die das für die Durchführung der Veranstaltung genutzte Veranstaltungsgelände betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- sowie Ton- und Videoaufnahmen im Bereich des genutzten Veranstaltungsgeländes hingewiesen. Durch das Betreten der Veranstaltung erkennen die Besucher diese Hinweise und unsere weiteren Datenschutzbestimmungen an.

Darüber hinaus können die Fotografien und Film-/Videoaufnahmen aufgrund des berechtigten Interesses (Bewerbung der Veranstaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung) von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise (Verantwortliche Stelle, Ihre Rechte) hierzu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen des Eintrittskartenshops für die Veranstaltung.

Soweit durch Mitarbeiter der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH oder von Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH beauftragte Unternehmen oder Personen Fotografien, Film- und/oder Ton- und Videoaufnahmen im Bereich des für die Veranstaltung genutzten Veranstaltungsgeländes zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt werden, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.

12. Umfragen, statistische Erhebungen

Umfragen, statistische Erhebungen sowie vergleichbare Tätigkeiten und Ereignisse bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH.

13. Einschränkung von Sende- und Empfangsgeräten

Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist berechtigt, den Betrieb von Sende- und Empfangsgeräten auf dem Veranstaltungsgelände einschränkend zu regeln.

14. Videoaufzeichnung und Fernseh-Monitoring Ein- und Ausgang

Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist berechtigt, dass Veranstaltungsgelände und den Ein- und Ausgangsbereich mittels Videoaufzeichnung und Fernseh-Monitoring zu überwachen. Der Teilnehmer willigt hierin ein.

15. Transport, Beförderung oder Entfernen von Ausstellungsgütern und Inventar

Ausstellungsgüter, Standinventar oder Teile von Standeinrichtungen sowie ähnliche Gegenstände dürfen nur bei Nachweis der Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Eigentümers/Besitzers innerhalb der Veranstaltungsgebäude transportiert oder aus dem Veranstaltungsgelände befördert werden. Dies gilt insbesondere zu Öffnungszeiten.

16. Fundsachen

Innerhalb des Veranstaltungsgeländes gefundene Gegenstände sind bei der Veranstaltungsleitung bzw. im Ausstellungsbüro abzugeben. Verlorene Gegenstände können dort abgeholt oder der Verlust kann dort angezeigt werden.

17. Höhere Gewalt

Für den Fall, dass ein Zutritt zur Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt – räumlich und/oder zeitlich – gewährt werden kann, worunter insbesondere auch Einschränkungen im Pandemiefall aufgrund behördlicher Anordnungen/Maßnahmen oder aufgrund vorbeugender Maßnahmen durch die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH zu verstehen sind, kann ein Zutritt zur Veranstaltung verweigert oder eingeschränkt werden bzw. eine Stornierung der Zugangsberechtigung durch die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH erfolgen. In diesen Fällen ist die Haftung der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH wegen zu vertretender Pflichtverletzungen beschränkt auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem Verhalten der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH und/oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalspflichten.

In allen vorbezeichneten Fällen ist die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH berechtigt, alternativ zur Zutrittsberechtigung zur Veranstaltung einen „Livestream“ der Veranstaltung – auch am Veranstaltungsort - anzubieten, ohne dass der jeweilige Vertragspartner hieraus einen Anspruch gegen die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH auf Rückerstattung des Eintrittspreises zur Veranstaltung oder sonstige Schadensersatzansprüche herleiten kann.

Davon ausgenommen bleiben Fälle, in denen der Vertragspartner unverzüglich eine Rückerstattung beantragt und nachweist, am Livestream aus berechtigten Interessen nicht teilnehmen zu können.

18. Hinweise:

Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Veranstaltungsteilnehmer

  • a) sich rechtzeitig vor der Anreise zur Veranstaltung über etwaige Ein- /Anreisebeschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen/Maßnahmen am Ort der jeweiligen Veranstaltung zu informieren; Wir sind bemüht, Ihnen auf der Seite der Internetseite der Veranstaltung etwaige Einschränkungen zeitnah mitzuteilen, ohne dass wir die Vollständigkeit etwaiger behördlicher Anordnungen/Maßnahmen garantieren können;
  • b) bei der Buchung von An- und Abreise wie etwaiger Leistungen am Veranstaltungsort (Übernachtungen etc.) Fälle des Ausfalls der Veranstaltung oder von Zutrittseinschränkungen bei höher Gewalt (einschließlich des Pandemiefalls) hinreichend zu beachten, gegebenenfalls durch entsprechende Stornierungsklausel bei der Buchung; für entstehende Reise-, Unterbringungs-, Stornierungskosten oder sonstige Kosten besteht kein Erstattungsanspruch gegen die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH, es sei denn die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig oder es besteht eine zwingende Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
19. Abschließende Regelungen:

Bei Verstößen gegen die vorliegenden Veranstaltungsordnungen, die Hausordnung oder gegen sonstige Bestimmungen der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist diese berechtigt, eine Verweisung von der Veranstaltung auszusprechen. Das Recht zur Verweisung kann von der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH auf eigene Mitarbeiter oder Fremddienstleister wie Ordnungsdienste übertragen werden Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können zu einem Ausschluss von der Teilnahme an der laufenden Veranstaltung oder von der Teilnahme an künftigen Veranstaltungen führen. Eine strafrechtliche Verfolgung wird durch die in dieser Hausordnung genannten Maßnahmen nicht ausgeschlossen.

20. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.

Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Eschborn. Dies gilt ebenso in Fällen, in denen der Teilnehmer keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Teilnehmers bekannt sind. Ungeachtet dessen kann der Veranstalter Ansprüche gegen den Teilnehmer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand geltend machen.

21. Mündliche Abreden, Schriftformerfordernis, Sonstiges

Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

Soweit in den vorliegenden Geschäftsbedingungen die Schriftform erfordert wird, ist diese auch gewahrt, wenn die Erklärungen per E-Mail oder Telefax erfolgt.

Der Veranstalter behält sich vor, die Geschäftsbedingungen oder einen Teil davon jederzeit zu ändern. Es ist die jeweils aktuelle Version zu beachten.

Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Aussteller auf einen Dritten bedarf der Zustimmung des Veranstalters in Schriftform.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüberführen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten.

23. Hinweis zum Datenschutz

Die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen der DSGVO und dem BDSG verarbeitet. Alle weiteren Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Webseite der Veranstaltung.

Stand: März 2024